Zahlt die Krankenkasse eine Brille?
Für Erwachsene in der Regel nicht. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Brillengläser nur bei sehr starker Fehlsichtigkeit. Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich Anspruch auf eine Brille.
Wann die Krankenkasse doch zahlt
Der Anspruch steht in Paragraf 33 Absatz 2 Nummer 2 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Er greift nur in drei Fällen:
| Fall | Grenze |
|---|---|
| Kurz- oder Weitsichtigkeit | Korrektionswert über 6,0 Dioptrien, im Regelfall ab 6,25 |
| Hornhautverkrümmung | Korrektionswert über 4,0 Dioptrien, im Regelfall ab 4,25 |
| Starke Sehbeeinträchtigung | mit Brille oder Kontaktlinsen höchstens 30 Prozent Sehfähigkeit |
Wer knapp darunter liegt, bekommt nichts. Bei der Erstverordnung ist ein Rezept vom Augenarzt Pflicht, danach reicht in der Regel die Messung beim Optiker.
Was die Krankenkasse nicht zahlt
- die Brillenfassung
- höherwertige Gläser, etwa eine Gleitsichtbrille
- Bildschirmbrillen und Arbeitsplatzbrillen
- Sonnenbrillen und Ersatzbrillen
- Augenlasern
Selbst wenn die Kasse die Gläser übernimmt, bleibt eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Kinder und Jugendliche
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Kinder und Jugendliche grundsätzlich Anspruch auf eine Brille. Bei Kindern bis 14 Jahren werden Kunststoffgläser übernommen. Ein erneuter Anspruch besteht erst, wenn sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien ändert. Solange ein Kind schulpflichtig ist, gibt es zusätzlich einen Zuschuss zur Sportbrille.
Kontaktlinsen
Kontaktlinsen sind nur bei medizinischer Notwendigkeit Kassenleistung, etwa ab 8,0 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit, bei Hornhautkegel oder nach einer Linsenoperation. Wer Kontaktlinsen einfach bequemer findet, zahlt sie selbst.
Was der VorsorgePRIVAT übernimmt
Die gesetzliche Kasse deckt den Normalfall nicht. Genau dort setzt der VorsorgePRIVAT der Bayerischen Beamtenkrankenkasse an. Er zahlt Brillen und Kontaktlinsen zu 80 Prozent, bis 400 Euro Erstattung in zwei Kalenderjahren, unabhängig davon, ob sich deine Sehstärke ändert.
- Brillen und Kontaktlinsen: 80 Prozent, bis 400 Euro in zwei Kalenderjahren
- Augenlasern wie Lasik: 100 Prozent, bis 1.500 Euro während der Vertragslaufzeit
- Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung: 100 Prozent, bis 500 Euro im Kalenderjahr
- Schutzimpfungen: 100 Prozent, bis 300 Euro in zwei Kalenderjahren, inklusive Reiseimpfungen
- Hörgeräte: 80 Prozent, bis 800 Euro in fünf Kalenderjahren
Es gibt keine Gesundheitsfragen. Die Brille kannst du kaufen, sobald dein Versicherungsschein da ist. Wichtig ist, dass deine Sehstärke auf der Rechnung steht.
Kurz gerechnet
| Position | Betrag |
|---|---|
| Beitrag für 13 Monate | 226,85 € |
| Brille | 500,00 € |
| Erstattung | 400,00 € |
| Vorteil für dich | 173,15 € |
Beispiel für Erwachsene mit Sehhilfen, 17,45 Euro im Monat. Start zum 1. Dezember: Der restliche Dezember zählt schon als erstes Versicherungsjahr, deshalb nur 13 statt 24 Monatsbeiträge. Ab Januar 2028 steht dir die nächste Brillenleistung von bis zu 400 Euro zu.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Brille für Erwachsene?
Nur bei Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien, bei Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien oder wenn mit Brille höchstens 30 Prozent Sehfähigkeit erreicht werden. Im Normalfall nicht.
Bekommt mein Kind die Brille von der Kasse?
Ja, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht grundsätzlich Anspruch. Bei Kindern bis 14 Jahren werden Kunststoffgläser übernommen.
Zahlt die Kasse Kontaktlinsen?
Nur bei medizinischer Notwendigkeit, etwa ab 8,0 Dioptrien oder bei Hornhautkegel.
Zahlt die Kasse Augenlasern?
Nein. Augenlasern ist keine Kassenleistung. Der VorsorgePRIVAT übernimmt es bis 1.500 Euro.
Brauche ich für den VorsorgePRIVAT einen Gesundheitscheck?
Nein, es gibt keine Gesundheitsfragen.