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Zahlt die Krankenkasse eine Brille?

Für Erwachsene in der Regel nicht. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Brillengläser nur bei sehr starker Fehlsichtigkeit. Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich Anspruch auf eine Brille.

Wann die Krankenkasse doch zahlt

Der Anspruch steht in Paragraf 33 Absatz 2 Nummer 2 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Er greift nur in drei Fällen:

FallGrenze
Kurz- oder WeitsichtigkeitKorrektionswert über 6,0 Dioptrien, im Regelfall ab 6,25
HornhautverkrümmungKorrektionswert über 4,0 Dioptrien, im Regelfall ab 4,25
Starke Sehbeeinträchtigungmit Brille oder Kontaktlinsen höchstens 30 Prozent Sehfähigkeit

Wer knapp darunter liegt, bekommt nichts. Bei der Erstverordnung ist ein Rezept vom Augenarzt Pflicht, danach reicht in der Regel die Messung beim Optiker.

Was die Krankenkasse nicht zahlt

Selbst wenn die Kasse die Gläser übernimmt, bleibt eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.

Kinder und Jugendliche

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Kinder und Jugendliche grundsätzlich Anspruch auf eine Brille. Bei Kindern bis 14 Jahren werden Kunststoffgläser übernommen. Ein erneuter Anspruch besteht erst, wenn sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien ändert. Solange ein Kind schulpflichtig ist, gibt es zusätzlich einen Zuschuss zur Sportbrille.

Kontaktlinsen

Kontaktlinsen sind nur bei medizinischer Notwendigkeit Kassenleistung, etwa ab 8,0 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit, bei Hornhautkegel oder nach einer Linsenoperation. Wer Kontaktlinsen einfach bequemer findet, zahlt sie selbst.

Was der VorsorgePRIVAT übernimmt

Die gesetzliche Kasse deckt den Normalfall nicht. Genau dort setzt der VorsorgePRIVAT der Bayerischen Beamtenkrankenkasse an. Er zahlt Brillen und Kontaktlinsen zu 80 Prozent, bis 400 Euro Erstattung in zwei Kalenderjahren, unabhängig davon, ob sich deine Sehstärke ändert.

Es gibt keine Gesundheitsfragen. Die Brille kannst du kaufen, sobald dein Versicherungsschein da ist. Wichtig ist, dass deine Sehstärke auf der Rechnung steht.

Kurz gerechnet

PositionBetrag
Beitrag für 13 Monate226,85 €
Brille500,00 €
Erstattung400,00 €
Vorteil für dich173,15 €

Beispiel für Erwachsene mit Sehhilfen, 17,45 Euro im Monat. Start zum 1. Dezember: Der restliche Dezember zählt schon als erstes Versicherungsjahr, deshalb nur 13 statt 24 Monatsbeiträge. Ab Januar 2028 steht dir die nächste Brillenleistung von bis zu 400 Euro zu.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Brille für Erwachsene?
Nur bei Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien, bei Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien oder wenn mit Brille höchstens 30 Prozent Sehfähigkeit erreicht werden. Im Normalfall nicht.

Bekommt mein Kind die Brille von der Kasse?
Ja, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht grundsätzlich Anspruch. Bei Kindern bis 14 Jahren werden Kunststoffgläser übernommen.

Zahlt die Kasse Kontaktlinsen?
Nur bei medizinischer Notwendigkeit, etwa ab 8,0 Dioptrien oder bei Hornhautkegel.

Zahlt die Kasse Augenlasern?
Nein. Augenlasern ist keine Kassenleistung. Der VorsorgePRIVAT übernimmt es bis 1.500 Euro.

Brauche ich für den VorsorgePRIVAT einen Gesundheitscheck?
Nein, es gibt keine Gesundheitsfragen.

Zum VorsorgePRIVAT
Felix Burger, freier Versicherungsmakler aus Erfurt

Felix Burger, freier Versicherungsmakler aus Erfurt, Vermittlerregistrierung D-QS5V-X32UC-77. Diese Seite erklärt, wann die gesetzliche Krankenkasse eine Brille zahlt und was der VorsorgePRIVAT zusätzlich übernimmt. Stand: 5. Oktober 2026.